Kfz Zulassung: Fahrzeuganmeldung, Fahrzeugabmeldung, Fahrzeugummeldung
Tipps und Infos zur Fahrzeuganmeldung, Fahrzeugabmeldung und Fahrzeugummeldung. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Kosten auf Sie zukommen und was Sie beachten sollten.
Wie funktioniert die Kfz-Zulassung?
Wie kann man schnell und einfach sein Fahrzeug anmelden, ummelden oder abmelden?
Zulassungstipps und Praxiswissen können Ihnen dabei helfen.
Erfahren Sie mehr über Service, Kosten und Handhabung rund um das Zulassungsverfahren.
Wissenswertes zur Fahrzeugzulassung:
Die Kfz-Zulassung ist digitaler geworden. Seit 01. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Außerdem können besondere Kennzeichen, wie Oldtimerkennzeichen, E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen internetbasiert beantragt werden.
Kann man online ein Auto zulassen?
Die digitale Fahrzeugzulassung erfolgt über „i-Kfz“ – Fahrzeuganmelden, Ummelden, Abmelden
Die Fahrzeugzulassung ist digital möglich. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Projektes i-Kfz (internetbasierte Kfz-Zulassung) via Internet den gesamten Ablauf der Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen mit dem Ziel, einer länderübergreifenden Kfz Zulassung in der EU, ermöglicht. Bereits seit Anfang 2015 gab es Regeln, die eine internetbasierte Fahrzeugabmeldung erlauben. Die Online-Abmeldung war der erste Schritt des i-Kfz. Das Abmelden kann über ein Online-Portal bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde oder über das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mithilfe einer neuer Siegelplakette mit Sicherheitscode und des neuen Personalausweises erfolgen. Voraussetzung ist ein QR-Code, der bei Neuzulassungen verdeckt im Fahrzeugschein und auf dem Nummernschild abgedruckt wird. Als zweiter Schritt wurde die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Kfz-Halter eingeführt. Damit wurden die Voraussetzungen für die Online-Umschreibung sowie für die Online-Neuzulassung (Stufe 3) geschaffen. Seit September 2023 (Stufe 4) wurde mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der Zulassungsprozess komplett digitalisiert. Wer sein Fahrzeug anmelden möchte, braucht nun nicht mehr zur Zulassungsstelle zu gehen, denn dies geht jetzt auch online. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter können Fahrzeuganmeldungen digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abgewickeln.
Was braucht man, um ein Auto umzumelden?
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung müssen Fahrzeughalter bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Erstzulassungen können auch internetbasiert durchgeführt werden.
Seit September 2023 können Fahrzeuge digital zugelassen werden.
Seit Ende 2014 ist die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme möglich. Der Gang zur Schilder- und Zulassungsstelle nach einem Umzug ist nicht mehr notwendig. Autofahrer können ihr gewohntes Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit mitnehmen. Die formelle Kfz Ummeldung mit Berichtigung der Fahrzeugpapiere bleibt jedoch bestehen.