Vor allem im ländlichen Raum bietet das Auto eine Mobilität, an die kein öffentlicher Personennahverkehr herankommt. Daher ist für viele jungen Menschen der Führerschein immer noch wichtig. Andererseits
ist kaum eine andere Gruppe im Straßenverkehr so gefährdet wie Fahranfänger.
Angesichts der vielen Unfälle mit jungen Autofahrern hat der Gesetzgeber daher auch die Probezeit mit einer Dauer von zwei Jahren eingeführt. In diese Zeit gilt zum Beispiel ein absolutes Alkoholverbot.
Wer außerdem während der 24 Monate schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, muss eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre hinnehmen und an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Delikte sind in zwei Katalogen gruppiert. In den Katalog A gehören – neben Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch – schuldhaft verursachte Unfälle mit strafrechtlichen Folgen, aber ebenso Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel, ein Überschreiten des Tempolimits um mehr als 20 km/h oder – ganz wichtig – die Handynutzung am Steuer. Wichtig zu wissen: Falsch parken oder Temposünden mit weniger als 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit belasten den Geldbeutel, wirken sich aber nicht auf die Probezeit aus, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung.
In den Katalog B mit weniger schwerwiegenden Verstößen fallen zum Beispiel die fehlende Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs, die Mitnahme von Kindern ohne passenden Kindersitz oder das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate. Auch die Anzahl ist entscheidend: Zwei Verstöße aus dem B-Katalog verlängern die Probezeit ebenfalls um zwei Jahre und verpflichten zum Aufbauseminar. Eine zweijährige Probezeit gilt auch beim Begleiteten Fahren ab einem Alter von 17 Jahren. Die Regeln sind dieselben, ergänzt durch das Fahren ohne Begleitperson als weiterer möglicher Verstoß.
Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist – meist sind es acht Wochen – bei einer dafür lizensierten Fahrschule absolviert werden. Es kostet einige hundert Euro. Bei der Nachschulung reflektieren die Kursteilnehmer ihr Fahrverhalten. Das Bewusstsein für gefährliche Situationen im Straßenverkehr soll so geschärft werden, dass sie möglichst gar nicht erst entstehen. Ein Aufbauseminar umfasst mehrere Theoriesitzungen sowie eine Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer im Wagen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung teil, erfolgt in der Regel der Entzug des Führerscheins. Erst nach dem Vorlegen einer Teilnahmebescheinigung wird die Fahrerlaubnis zurückgegeben.
Gerade vor den Urlaubswochen ist während der Probezeit ein Blick über die Grenzen wichtig. In manchen Ländern gelten spezielle Tempolimits, die auch Führerscheinneulinge aus Deutschland beachten müssen. Zum Beispiel in Frankreich, wo Fahranfänger außerorts in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis nur mit maximal 80 km/h unterwegs sein dürfen. Auf Schnellstraßen gilt eine maximale Geschwindigkeit von 100 statt 110 km/h, auf Autobahnen 110 statt 130 km/h. In Italien gilt während der Probezeit 100 statt 130 km/h auf Autobahnen. Auch andere Länder wie etwa Kroatien schreiben Tempolimits für Fahranfänger vor, während Deutschland keine speziellen Regelungen hat.
Angesichts der möglichen Konsequenzen eines Fehlverhaltens am Steuer rät die Überwachungsorganisation GTÜ Fahranfängern, möglichst viel Fahrpraxis zu sammeln, denn sie ist die beste Versicherung gegen Verkehrsverstöße. Wer mit Vorsicht und Bedacht unterwegs ist, lernt mit jedem Kilometer hinter dem Steuer hinzu. Ergänzende Fahrpraxis bietet ein Fahrsicherheitstraining. So ein Training, das sich auch gut als Geschenk von den Eltern oder Großeltern eignet, sorgt für Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in das Fahrzeug. Dennoch sollten gerade junge Fahranfänger sich nicht selbst überschätzen. ampnet/aum
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schreibe einen Kommentar