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Wenn die Hauptuntersuchung, kurz HU fällig ist

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) – eine lästige Pflicht? Viele Autofahrer sehen das anders, weil sie nach bestandener HU wissen, dass ihr Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist.

Dazu gehört auch die Überprüfung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA), die sicherstellt, dass die Emissionsgrenzen eingehalten werden.

Neben dem „TÜV“ bietet den HU-Service auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in allen Bundesländern an. Mehr als 2.600 Prüfingenieure sowie zahlreiche qualifizierte Mitarbeiter stehen an über 10.000 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 860 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner bereit und können nahezu alle Fahrzeugarten unter die Lupe zu nehmen. Im vergangenen Jahr haben die GTÜ-Partner fast fünf Millionen Hauptuntersuchungen vorgenommen. Aus der langjährigen Erfahrung heraus hat die GTÜ Checklisten für Pkw, Motorräder, Caravans oder landwirtschaftliche Zugmaschinen entwickelt, mit deren Hilfe das eigene Fahrzeug auf die Prüfung vorbereitet werden kann. Sie ist beispielsweise für Pkw unter www.gtue.de/de/gtue/publikationen/checklisten/fuer-pkw abrufbar.

Der Bremsentest offenbart es:

Packen die Bremsen fest genug zu?

Verzögern sie gleich stark an beiden Rädern auf einer Achse? Falls nicht, droht Schleudergefahr bei starkem Bremsen. Der Prüfingenieur wirft einen kritischen Blick auf alle sichtbaren Bremsleitungen.

Sind sie dicht oder angerostet?

Das Spiel der Lenkung wird überprüft und ebenso, ob Reifen und Räder zum Fahrzeug passen und noch genügend Profiltiefe aufweisen. Die Lichtanlage muss funktionieren bis hin zu Blinker oder Kennzeichenbeleuchtung.

Korrosionsschäden gehören nicht mehr so häufig zum Autoalltag. Dennoch kann es vorkommen, dass der Prüfer beispielsweise Rost an einem Querlenker entdeckt. Das ist ein erheblicher Mangel, Austausch und Wiedervorführung binnen eines Monats sind unumgänglich. Dabei trägt das sorgfältige Abarbeiten der umfangreichen HU-Prüfpunkte nicht nur zur Sicherheit bei, die Kontrolle kann auch Schäden samt teurer Reparatur ersparen.

Die bis 2010 separate Abgasuntersuchung (AU) mit gesonderter Prüfplakette ist heute als die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie prüft bei modernen Fahrzeugen unter anderem, ob die Motor-Software dem Original entspricht und ob Katalysator oder Partikelfilter noch die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Die UMA-Bedingungen werden laufend aktualisiert. Zuletzt kam ab 01. Juli 2023 eine neue Methode zur Messung der Partikelanzahlkonzentration bei Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Dieselmotor zum Einsatz. Wenn die Technik so arbeitet, wie sie soll, trägt sie viel dazu bei, die Umwelt weniger mit Schadstoffen zu belasten.

Die Frage, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, kann auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wichtig sein. Ist die HU bestanden, kann der Käufer davon ausgehen, dass viele wichtige Fahrzeugkomponenten in Ordnung sind. Das erhöht den Zeitwert des Fahrzeugs. Wann der nächste Prüftermin ansteht, lässt sich mit einem Blick in den Fahrzeugschein oder auf die Plakette am hinteren Nummernschild ablesen.

Sechs Farben folgen einander im jährlichen Wechsel, aus ihnen und der Ziffer im Mittelpunkt geht das Jahr der nächsten HU hervor.

Derzeit sind das Grün für 2024,

Orange für 2025 und Blau für 2026.

Die Ziffer auf der 12-Uhr-Position der Plakette gibt den Monat an, in dem die HU fällig ist.

Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wenn das bei einer Verkehrskontrolle bemerkt wird, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Bei Fahrzeugen, bei denen keine zusätzliche Sicherheitsprüfung wie bei Nutzfahrzeugen vorgeschreiben ist, sind das 15 Euro, bei vier bis acht Monaten Überzug 25 Euro, bei mehr als acht Monaten drohen 60 Euro Bußgeld samt einem Punkt in Flensburg. Zudem erhöhen sich die Gebühren für die HU. Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gelten höhere Bußgeldsätze.

Wer Sorge hat, eine HU zu versäumen, kann sich zum Beipsiel von der Gesellschaft für Technische Überwachung, kurz GTÜ, mit wenigen Klicks im Zweijahresrhythmus daran erinnern lassen (https://www.gtue.de/de/privatkunden/vorgeschriebene-fahrzeuguntersuchungen/hauptuntersuchung-hu/hu-erinnerung).

Für Lastwagen & Co. gelten andere Fristen:

Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen werden jährlich überprüft. Das gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen und beispielsweise für Fahrzeuge zum Krankentransport. Ein großer Unterschied zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen ist die zusätzliche Sicherheitsprüfung (SP). Sie ist im § 29 der StVZO geregelt und bei Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen und bei Bussen vorgeschrieben.

Bei der HU vergleichen die Prüfer der GTÜ die am Fahrzeugchassis angebrachte Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit jener im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Dieses Papier muss bei der HU vorgelegt werden, im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil II, landläufig Fahrzeugbrief genannt. Der Untersuchungsbericht der vorherigen HU spielt keine Rolle.

Der Preis für eine Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Umfang. Eine grobe Richtschnur: Eine HU inklusive Abgasuntersuchung für Pkw bis 3,5 Tonnen kostet zwischen 140 und 160 Euro.

Für eine Motorrad-Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung sind zwischen 60 und 90 Euro fällig.

Für die Prüfung von Anhängern ohne Bremse liegen die Kosten bei etwas mehr als 40 Euro.

Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist: Der Aufschlag beträgt 20 Prozent.

ampnet/aum


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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