Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 einer einheitlichen Regelung für die Kfz-Zulassung autonomer Fahrzeuge zugestimmt.
Demnach ist zunächst eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen. Danach muss die Genehmigung zum Betrieb eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Verkehrsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Hier werden die Straßen festgelegt, auf denen das Fahrzeug autonom fahren darf. Dies muss im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune erfolgen.
Anschließend werden ein amtliches Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zugeteilt. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Deutschland schafft damit nach Angaben des TÜV-Verbands ein nationale Gesetz für den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb. ampnet / aum
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