Die gelben TÜV Plaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen spätestens zum Jahreswechsel ab.
In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt.
Zeigt die Plakette beispielsweise auf Dezember 2015, droht dem Fahrer ab März 2016 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde, warnt TÜV Süd. 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt.
Nach acht Monaten schlägt der Verzug mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.
Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden in die eigene Tasche greifen.
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung orientiert sich inzwischen wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU.
Zeit schinden zahlt sich jedoch nicht aus: Wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. ampnet/nic
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